§ 20 Prävention für Privat und Betriebe
Beinhaltet verschiedene Kursmodule die alle dazu dienen den Körper in seiner Gesamtheit zu kräftigen, die Beweglichkeit zu fördern und ihn zu entspannen.
Diese Kurse werden nach § 20 des Präventionsgesetzes gefördert.
Betriebsport:
Es gibt für Unternehmen die Möglichkeit die unter "Körperlich Fit" angebotenen Kurse für ihren Betrieb zu buchen.
Diese Kurse können dann im Betrieb oder bei uns in der Praxis durchgeführt werden.